Auszug aus der Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Kulturverein Dorothea n.e.V. (Nicht eingetragener Verein)
2. Der Verein hat seinen Sitz in Kandel und kann bei Beschluss der Mitgliederversammlung in das Vereinsregister angemeldet werden. In diesem Falle trägt der Verein den Zusatz e.V.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Idee des gemeinschaftlichen Miteinander und der Begegnung in den Lebensbereichen Garten und Natur, Kunst und Musik, Spiel und Humor, Vortrag und Dialog, Radfahren und Wandern, Wohlbefinden und Gesunderhaltung sowie die gegenseitige Unterstützung und Hilfestellung in allen Lebensbereichen.
2. Diese Förderung erfolgt durch kulturelle Veranstaltungen wie Workshops, Ausstellungen, Kurse und Vorträge. Die Räumlichkeiten im Haus in der Bismarckstr. 24 in Kandel werden von den Hauptmietern im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung für diese Aktivitäten zur Verfügung gestellt.
3. Der Verein ist nicht wirtschaftlich tätig. Die Geldmittel aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Kostenerstattungsbeiträgen dienen ausschließlich den in dieser Satzung genannten Zwecken.
4. Für die Ausübung der Vereinsämter können entsprechend der finanziellen Möglichkeiten des Vereins Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
5. Die organisatorischen und rechtlichen Belange sollen in ihrer Ausgestaltung auf das erforderliche Minimum beschränkt bleiben.
§ 3 Arten der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jeder lebend beseelte Mensch und jede juristische Person werden, die die Absicht bekundet, die Aktivitäten des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
2. Aktive Mitglieder
Sie sind die Bewohner des Hauses „Villa Dorothea“ in der Bismarckstrasse 24 in Kandel sowie Menschen, die dem Verein und seiner Idee sehr nahe stehen. Sie übernehmen Verantwortung bei der Umsetzung der Vereinsziele und gestalten diese aktiv mit.
3. Fördermitglieder
Fördermitglieder unterstützen mit ihrem Beitrag die Ziele des Vereins. Es ist ihnen die vergünstigte Teilnahme bei den Veranstaltungen des Vereins geboten und sie können die Einrichtungen zu bevorzugten Bedingungen nutzen.
4. Die Aufnahme als Mitglied in den Verein erfolgt nach dem aktuell geltenden Verfahren entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.